Ausschlussklausel §6 Versammlungsgesetz:
Laut §6 Versammlungsgesetz sind Rechte, Neonazis, deren Sympathisant:innen sowie Personen, die in der Vergangenheit durch rassistische, antisemitische, sexistische oder nationalistische Äußerungen aufgefallen sind, von den Veranstaltungen ausgeschlossen.
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